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Übersicht

Umgang mit Kulturgütern

So bleiben sie uns noch lange erhalten

Das Ahrntal und Sand in Taufers ist, wie das restliche Südtirol und ganz Italien auch, reich an historischen Schätzen. Dass Bauten und bewegliches Kulturgut von besonderem Wert wie Kunsthandwerk, Kunstwerke oder archäologische Funde geschützt und aufgewertet werden, ist für uns selbstverständlich. Damit wir noch lange auf unsere echte kulturelle Vergangenheit zurückblicken können, rufen wir auch Sie auf, unseren Kulturgütern mit Respekt zu begegnen. Hier finden Sie die wichtigsten Infos dazu.
Was ist zu beachten?
  1. Die meisten Kulturgüter (Museen/Kirchen/Burgen) sind nur zu ausgewiesenen Öffnungszeiten für Besucher geöffnet.
  2. Lehnen Sie Ihre Fahrräder bitte nicht an Kulturgütern, Brunnen und historischen Gebäuden an.
  3. Lehnen Sie sich bitte nicht über Brüstungen und Geländer und vermeiden Sie, auf Mauern zu klettern.
  4. Das Betreten der Kulturgüter geschieht auf eigene Gefahr. Für einen sicheren Besuch empfehlen wir festes Schuhwerk. Achten Sie auf Unebenheiten auf dem Erdboden.
  5. Beaufsichtigen während des Besuchs Ihre Kinder und sorgen Sie für einen ruhigen Ablauf. Eltern haften für ihre Kinder. Dasselbe gilt für Betreuer von Kindergruppen und Schulklassen.
  6. Machen Sie sich während Ihres Rundganges mit den Fluchtwegen vertraut. Ausgewiesene Fluchtpläne geben unter anderem Aufschluss über die Standorte der Feuerlöscher und die Verhaltensregeln bei Brand oder Unfällen. Das Wichtigste im Brandfall: Ruhe bewahren, das Gebäude auf schnellstem Wege verlassen und die Sammelstelle aufsuchen.
  7. Filmen und fotografieren ist generell gestattet. Außer, es wird in einer Kulturstätte ausdrücklich verboten.
  8. Respektieren Sie bitte Privateigentum, Abgrenzungen bzw. Zäune. Wiesen mit hohem Gras, bestellte Äcker oder andere landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen nicht betreten werden.
  9. Berühren Sie bitte keine Ausstellungsobjekte und folgen Sie den Anordnungen der Mitarbeiter oder beauftragten Personen vor Ort.
  10. Entsorgen Sie anfallenden Müll in den vorgesehenen Behältern. Sollten keine Mülleimer vorhanden sein, nehmen Sie den Müll bitte mit nach Hause und entsorgen Sie ihn dort fachgerecht.
Information für Reiseveranstalter / Reisebüros / Reiseführer
verhaltenskodex-reiseveranstalter-de
Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern
Für Kulturgüter unterschiedlicher Art, die älter als 50 Jahre sind, muss die Ausfuhr aus dem Staatsgebiet genehmigt werden. Dies betrifft beispielsweise denkmalgeschützte Kulturgüter, Kunstobjekte, archäologische Funde, Archiv- und Schriftgut (historische Dokumente). Die Ansuchen müssen entweder an die Autonome Provinz Bozen (bei Ausfuhr in einen EU-Staat oder bei zeitweiliger Ausfuhr) oder an das Denkmalamt in Verona (bei Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat) gestellt werden.

Detaillierte Anweisungen
Zollbestimmungen für Ein- und Ausfuhren

Die Liste von Waren, die bei der Ein- oder Ausfahrt nach und von Italien dem Zoll gemeldet werden müssen, ist lang. Um unangenehme Überraschungen an Flughäfen oder Grenzübergängen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich vorab gut zu informieren. Die italienische Zoll- und Monopolagentur gibt ausführlich Auskunft zu den geltenden Ausfuhrbestimmungen sowie nützliche Reisetipps (auf Italienisch und Englisch).

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